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Trauung

Sie möchten in unserer Kommune heiraten? Dann schicken Sie uns bitte alle benötigten Unterlagen über vielser@haderslev.dk, per Fax (+45 74 34 03 34) oder per Post. Eine persönliche Übergabe der Unterlagen ist selbstverständlich auch möglich.

Für in Dänemark nicht wohnhafte Personen betragen die Kosten für die Prüfung der relevanten Unterlagen DKK 500,00 oder EUR 70,00. Die Prüfungsgebühr ist mit der Übersendung bzw. Übergabe der Unterlagen zu überweisen/ bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr nicht erstattet wird, falls Sie aus irgendeinem Grund doch nicht bei uns heiraten sollten.

Sind die Unterlagen erst einmal geprüft und die Prüfungsgebühr bezahlt, werden wir auf Sie zukommen (schriftlich oder telefonisch), um mit Ihnen einen Termin für die Trauung zu vereinbaren.

Die Trauung bieten wir in dänischer, deutscher oder englischer Sprache an. Falls Sie keine von diesen Sprachen verstehen sollten, helfen wir Ihnen gerne bei der Bestellung eines Dolmetschers (die Kosten hierfür tragen natürlich Sie).

Nach der Trauung erhalten Sie eine internationale Heiratsurkunde. Brauchen Sie mehr als eine Urkunde, kann eine solche für DKK 40,00 oder 5,00 EUR requiriert werden. Ebenso, wenn Sie eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde brauchen. Eine solche zusätzliche Gebühr muss jedoch schon mit der Prüfungsgebühr überwiesen werden.

Und bitte vergessen Sie nicht: Personen, die in Dänemark nicht wohnhaft sind, müssen mindestens zwei Tage vor der Trauung in der Heirats-Kommune verbracht haben.

Buchen Sie Ihren Aufenthalt z.B. bei Haderslev Turistbureau (www.haderslev-turist.dk) - Rufnummer: +45 73 54 56 30, eMail: bureau@visithaderslev.dk.


Unterlagen
Alle Dokumente, Urkunden und Papiere müssen sowohl in der Originalsprache als auch in übersetzer Form geliefert werden – ausgenommen jedoch, wenn die Dokumente in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind. Eine Übersetzung muss von einen beglaubigten Übersetzer sein.

Folgende Unterlagen müssen Sie schicken und mitbringen.

· Gültiger Pass. Staatsangehörige ausserhalb des Schengener Abkommens mit festern Wohnsitz in einem Schengenstaat, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Sind Sie Staatangehörige(r) ausserhalb des Schengener Abkommens mit festem Wohnsitz in einem Land ausserhalb des Schengener Abkommens, muss Ihr Pass mit einem Einreisestempel nicht älter als drei Monate versehen sein.

· Dokumentation des aktuellen Wohnsitzes und Familienstands. Der Nachweis hat Folgendes zu enthalten: Name, Adresse – geltend für das vergangene Jahr, Geburtsdatum und aktueller Familienstand. Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, hat der gleiche Nachweis aus Ihrem Heimat-, bzw. Herkunftsland vorzuliegen. Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein.
Ist das Dokument nicht in Europa (Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Slowenien, Albanien, Armenien, Azerbajdjan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadkjikistan, Ukraine und Uzbekistan sind nicht zu EU mitgerechnet), in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt, muss es mit  einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein (siehe unter). 
 

· Scheidung/Sterbeurkunde. Sind Sie frührer verheiratet gewesen, bitten wir um  Scheidungsurteil/Sterbeurkunde. Ist das Dokument nicht in Europa, in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt, muss es mit  einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein (siehe unter). Nur die Scheidungsurkunde der letzten Ehe muss vorgelegt werden.

 

Amerikanische und englische Soldaten die in Deutschland stationiert sind, haben anstatt eines Nachweises ihres jetzigen Wohnsitzes, Familienstands und Passes ein "Request and authority for leave" und "Military ID" mitzubringen.

Legalisierung. Vermerk durch das Innen- oder Aussenministerium des jeweiligen Landes sowie durch die dänische Vertretung in dem Land. 

Apostille.
Aussenministerium in dem jeweiligen Land.

Thailändisch Scheidungsurteile/Sterbeurkunden benötigen nur einen Vermerk der dänischen oder deutschen Vertretung in Bangkok.

Das Scheidungsurteil muss mit einem Rechtskraftsvermerk versehen sein.

Öffnungszeiten und Adresse

Montag – Mittwoch                               10.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag                                          10.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                                10.00 – 13.00 Uhr

 

Anmeldung für brautpaare:           

Dienstag                                              10.00 - 12.00 Uhr      

Mittwoch                                             10.00 – 12.00 Uhr      


DieTrauung findet statt:
Donnerstag                                          10.00 – 12.00 Uhr
Freitag                                                10.00 – 12.00 Uhr

Wir haben am dänische Feiertage geschlossen.


Adresse:
Haderslev Kommune
Borgerservice
Gåskærgade 26
DK-6100 Haderslev
T: (+45) 74 34 34 34


Kontoinformationen

Die Prüfungsgebühr ist 70 Euro / 500 Dkr.

Die Gebühr für extra Heiratsurkunden ist 5 Euro / 40 Dkr. pro Stück.

Bitte überweisen Sie der betrag zum Konto von Haderslev Kommune

 

Danske Bank

 

IBAN-nr. DK3130004810481048

 

BIC-kode DABADKKK (SWIFT-adresse)


Haderslev Kommune Borgerservice Byrådet  
post@haderslev.dk
74 34 34 34
Telefontider

Gåskærgade 26
6100 Haderslev
Åbningstider
CVR- og EAN-numre
borgerservice@haderslev.dk
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Siden er opdateret:
14/2 2012